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Carsten LevenVermögensberatung
Finanzierung

Anschlussfinanzierung: Was nach der Zinsbindung kommt

Wenn die erste Zinsbindung endet, wird es teuer oder günstig – je nach Vorbereitung. Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen verständlich erklärt.

2 Min. LesezeitVertiefung22. Mai 2026
Inhalt

Die meisten Baufinanzierungen sind nicht in zehn oder fünfzehn Jahren abbezahlt – sie sind nur so lange zinsgebunden. Wenn diese erste Zinsbindung endet, bleibt fast immer eine Restschuld übrig. Was dann passiert, nennt sich Anschlussfinanzierung. Und genau hier entscheidet sich, ob die nächsten Jahre teuer oder entspannt werden.

Warum dieser Moment so wichtig ist

Bei Abschluss interessieren sich alle für den Zins. Beim Anschluss tun das viele nicht mehr – und genau das ist der Fehler. Schon ein Unterschied von einem Prozentpunkt macht bei einer Restschuld von 200.000 € rund 2.000 € pro Jahr aus. Über die nächste Zinsbindung summiert sich das schnell zu einem fünfstelligen Betrag.

Die gute Nachricht: Du hast mehr Optionen, als die Hausbank von sich aus anbietet.

Deine drei Wege

1. Prolongation – bei der eigenen Bank bleiben

Deine Bank schickt einige Wochen vor Ablauf ein Verlängerungsangebot. Bequem, weil kein Papierkram, keine neue Grundschuldbestellung. Der Haken: Es ist selten das günstigste Angebot, weil die Bank weiß, dass Bequemlichkeit verführt.

2. Umschuldung – die Bank wechseln

Du nimmst die Restschuld bei einer anderen Bank auf, die Deine alte ablöst. Das klingt aufwendig, ist es aber meist nicht: Die neue Bank übernimmt einen Großteil der Abwicklung. Häufig liegen hier die besseren Konditionen – allein der Vergleich kann sich lohnen.

3. Forward-Darlehen – heutige Zinsen für später sichern

Erwartest Du steigende Zinsen, kannst Du Dir den heutigen Zins bis zu rund fünf Jahre im Voraus sichern. Dafür zahlst Du einen kleinen Aufschlag. Das ist eine Art Versicherung gegen Zinssteigerungen – sinnvoll, wenn Planungssicherheit für Dich Geld wert ist.

Das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren

Ein oft übersehenes Recht: Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung darfst Du ein Darlehen mit sechs Monaten Frist kündigen – auch wenn 15 Jahre Zinsbindung vereinbart waren, und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wer 2017 zu hohen Zinsen abgeschlossen hat, kann so vorzeitig in einen günstigeren Vertrag wechseln.

Dein Fahrplan

  1. Frühzeitig die Restschuld und das Enddatum der Zinsbindung heraussuchen.
  2. 3 bis 5 Jahre vorher prüfen: Forward-Darlehen sinnvoll?
  3. Mindestens ein Vergleichsangebot von außerhalb Deiner Bank einholen.
  4. Sondertilgungen nutzen, falls möglich – jede Tilgung senkt die Restschuld und damit die Zinskosten.

Den größeren Rahmen rund um Bauen und Finanzieren findest Du im Themenüberblick Finanzierung & Bausparen. Und wenn bei Dir bald eine Zinsbindung ausläuft, buch ein kostenloses Erstgespräch – wir rechnen die Optionen gemeinsam durch.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?
Idealerweise drei bis fünf Jahre vor Ablauf der Zinsbindung. So früh kannst Du Dir mit einem Forward-Darlehen heutige Zinsen sichern oder in Ruhe Angebote vergleichen.
Was ist der Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung?
Bei der Prolongation verlängerst Du bei Deiner bisherigen Bank. Bei der Umschuldung wechselst Du zu einer anderen Bank, oft zu besseren Konditionen. Der Wechsel ist meist einfacher und günstiger, als viele denken.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Darlehen, dessen Zins Du Dir heute sicherst, das aber erst in der Zukunft startet – bis zu rund fünf Jahre im Voraus. Dafür zahlst Du einen kleinen Zinsaufschlag. Sinnvoll, wenn Du steigende Zinsen erwartest.
Kann ich nach zehn Jahren immer kündigen?
Ja. Nach zehn Jahren ab Vollauszahlung hast Du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist – unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Carsten Leven

Vermögensberater · Dipl. Bankbetriebswirt · 16 Jahre Volksbank

Zuletzt aktualisiert: 22. Mai 2026

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