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Carsten LevenVermögensberatung
Erbschaft

Erbschaftsteuer einfach erklärt

Freibeträge, Steuerklassen und Schenkungen: Wie die Erbschaftsteuer in Deutschland funktioniert und wie Du mit Vorausplanung legal Steuern sparen kannst.

2 Min. LesezeitVertiefung15. Mai 2026
Inhalt

Erben löst zwei Dinge gleichzeitig aus: Trauer und Papierkram. Über die Steuer denkt kaum jemand gern nach – dabei entscheidet oft nur ein bisschen Vorausplanung darüber, ob am Ende ein großer oder ein kleiner Teil beim Finanzamt landet.

Wie die Erbschaftsteuer grundsätzlich funktioniert

Vereinfacht gilt: Wer erbt oder beschenkt wird, zahlt auf den Wert oberhalb eines Freibetrags Steuern. Zwei Faktoren bestimmen, wie viel:

  1. Das Verwandtschaftsverhältnis – es legt Freibetrag und Steuerklasse fest.
  2. Die Höhe des Erbes – je mehr über dem Freibetrag liegt, desto höher der Steuersatz.

Je näher verwandt, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Satz.

Die wichtigsten Freibeträge

Verhältnis zum ErblasserFreibetrag
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 €
Kinder (je Elternteil)400.000 €
Enkel (Eltern leben noch)200.000 €
Eltern und Großeltern (im Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Nichtverwandte20.000 €

Du siehst schon: Zwischen einem Kind (400.000 €) und einem Neffen (20.000 €) liegen Welten. Genau deshalb lohnt es sich, früh zu planen.

Der unterschätzte Hebel: die Zehn-Jahres-Regel

Der größte legale Spielraum steckt in einem Satz: Freibeträge bei Schenkungen erneuern sich alle zehn Jahre.

Ein Beispiel: Ein Elternpaar möchte dem Kind 800.000 € übertragen. Verschenkt es alles auf einen Schlag, ist nur ein Teil durch den Freibetrag gedeckt. Verteilt es die Übertragung über die Jahre – und nutzt, dass Vater und Mutter je 400.000 € steuerfrei geben können – lässt sich die Steuerlast oft erheblich senken oder ganz vermeiden.

Wer mit 60 beginnt statt mit 80, hat schlicht mehr Zehn-Jahres-Fenster zur Verfügung.

Das Familienheim

Die selbst bewohnte Immobilie genießt eine Sonderstellung. Für den überlebenden Ehepartner kann sie unter Bedingungen komplett steuerfrei übergehen, für Kinder teilweise – allerdings geknüpft an Selbstnutzung und Wohnfläche. Diese Regeln sind detailreich und im Einzelfall zu prüfen.

Drei Hebel, die fast immer helfen

  1. Früh anfangen. Mehr Zeit bedeutet mehr nutzbare Freibeträge.
  2. In Etappen schenken statt alles auf einmal.
  3. Beide Elternteile einbeziehen, damit Freibeträge doppelt wirken.

Eine ehrliche Einordnung

Steuern sparen ist gut – aber die Reihenfolge zählt: Erst muss die Versorgung der Schenkenden gesichert sein. Vermögen zu früh oder zu schnell wegzugeben, kann im Alter zum Problem werden. Gute Nachfolgeplanung denkt deshalb beides zusammen: Steuer und Absicherung.

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall – dafür sind Steuerberater und Notar zuständig. Den größeren Zusammenhang findest Du im Themenüberblick Erbschaft & Schenkung. Wenn Du Deine Situation grob einordnen lassen willst, buch ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Da beide Eltern getrennt vererben oder schenken können, lässt sich der Betrag in Summe nutzen.
Kann ich den Freibetrag mehrfach nutzen?
Ja. Die Freibeträge bei Schenkungen erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh und in Etappen überträgt, kann über die Jahre deutlich mehr steuerfrei weitergeben.
Wird das selbst bewohnte Familienheim besteuert?
Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das selbst genutzte Familienheim für Ehepartner steuerfrei, für Kinder teils mit Einschränkungen bei Größe und Selbstnutzung. Die Details sind an Bedingungen geknüpft.
Brauche ich für eine Schenkung einen Notar?
Nicht immer. Geldschenkungen sind formlos möglich. Bei Immobilien oder größeren Vermögensübertragungen ist eine notarielle Beurkundung nötig oder dringend zu empfehlen.

Carsten Leven

Vermögensberater · Dipl. Bankbetriebswirt · 16 Jahre Volksbank

Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2026

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